Heilpraktiker Berlin

Wer in Berlin einen Heilpraktiker sucht wird schnell fündig. Nach jameda gibt es 1420 Heilpraktiker in Berlin. Aber das dürfte nicht die tatsächliche Anzahl der Heilpraktiker in Berlin sein. Berlin war schon immer anders und offen für Neues, so dass der Beruf des Heilpraktikers weit verbreitet ist.

Heilpraktiker haben ein breit gefächertes Angebot. Die typischsten Heilmethoden sind Homöopathie, Akupunktur, Pflanzenheilkunde sowie Osteopathie und Chiropraktik. Aber es gibt auch Heilpraktiker, die sich auf Ayruveda, Massagen, Irisdiagnose, Blutegeltherapie, Hypnose, Psychotherapie und vieles mehr spezialisiert haben.

Heilprakitker Berlin

Wer ist Heilpraktiker

Als Heilpraktiker wird in Deutschland bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt approbiert zu sein (§1 Heilpraktikergesetz). Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland der staatlichen Erlaubnis. Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus.

Eine meiner Meinung nach sehr treffende Beschreibung des Berufes Heilpraktiker findet sich auf der Internetseite http://www.heilpraktiker.org/fuer-patienten: „Heilpraktiker nehmen sich die Zeit für die Patienten, die sie brauchen um die Gesamtzusammenhänge von Krankheitsursachen erfassen zu können und mit den naturheilkundlichen Therapieverfahren helfend und stützend eingreifen zu können. Hierzu gehört neben den spezifischen Heilmethoden auch die Einbeziehung der Selbstheilungskräfte des Menschen, welche Ausdruck der allgemeinen Heilkraft der Natur sind.“

Geschichte der Heilpraktiker in Deutschland

Der Beruf des Heilpraktikers hat sich aus der Naturheilkunde heraus gebildet. Mit Pflanzen- und Kräutern hat man schon im Mittelalter behandelt, die auch heute noch eine bewährte Heilmethode der heutigen Heilpraktiker sind.

Foto Heilpraktiker Berlin Mittelalter

Tatsächlich gab es bereits im Mittelalter „Heilpraktiker“ wie den lîbarzet Jörg Radendorfer, der im späten 15. Jahrhundert in Frankfurt am Main Vergünstigungen (Kurier- und Dispersierfreiheit) erhalten hatte, wie sie ansonsten nur akademisch ausgebildeten Ärzten zustanden, ihm dort jedoch nach Protesten reichsständischer Ärzte und Apotheker ab 1499 wieder entzogen wurden, bevor er sich dann in Nürnberg von 1500 bis etwa 1503 als Heilpraktiker mit voller Kurier- und Dispensierfreiheit betätigte bis ihm auch diese Tätigkeit wieder verboten wurde (Quelle Wikipedia).

1928 entstand aus dem „Verband der Heilkundigen Deutschlands“ in Essen der „Großverband der Heilpraktiker Deutschlands“. 1931 hatten sich schon 22 Heilpraktikerorganisationen etabliert, was zwar eine große Organisationsvielfalt darstellte, aber die berufspolitische Stärke nicht gerade förderte.. Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung wurden alle Heilpraktikerverbände zwangsweise dem „Heilpraktikerbund Deutschlands“ angegliedert. Die Mitgliedschaft sowie die Aus- und Fortbildung wurden straff reglementiert (Quelle Wikipedia).

1936 wurde der Heilpraktiker als freier Beruf anerkannt und erhielt die Befreiung von der Umsatzsteuer. Und schon 1938 wurde der Entwurf eines Heilpraktikergesetzes erstellt.

Am 17. Februar 1939 wurde das Heilpraktikergesetz (HeilprG) mit seiner Ersten Durchführungsverordnung (1. DVO) verkündet. Trotz der Regelung des Berufes war das Heilpraktikergesetz von vornherein als Aussterbegesetz für den Berufsstand des Heilpraktikers geplant gewesen, wobei es eine geheime Absprache zwischen Naziführung und Reichsärztekammer gegeben haben soll. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes wird dies z. B. in § 2 deutlich: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhalten.“ Über die besonders begründeten Ausnahmen hatte dann die Nazi-Standesorganisation zu entscheiden. In der 1. Durchführungsverordnung wurde den Antragstellern in § 1 nur eine Frist bis zum 1. April 1939 eingeräumt, um sich zur Erlaubniserteilung anzumelden. In § 2 wurde die Erlaubnis neben den bekannten Ausschlüssen auch nicht erteilt, „wenn er (der Antragsteller) oder sein Ehegatte nicht deutschen oder artverwandten Blutes ist,“ oder „wenn er nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist“. Die Zweite Durchführungsverordnung (2. DVO) zum HeilprG führte zur Schließung der Heilpraktikerschulen und machte jede weitere Ausbildung unmöglich. 1943 erfolgte dann das Verbot aller Fachfortbildungen für Heilpraktiker. (Quelle Wikipedia).

Heilpraktiker nach 1945

Foto Heilpraktiker Berlin Berlin

Während in der Bundesrepublik Deutschland die Fortgeltung des Heilpraktikergesetzes auf der Grundlage des Grundgesetzes gesichert war (1952 wird das Ausbildungsverbot als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt), wurde in der DDR das Heilpraktikergesetz durch die Approbationsordnung für Ärzte abgelöst. Das bedeutete für Ostdeutschland, dass als Heilpraktiker weiterhin nur arbeiten durfte, wer vor dem 9. Mai 1945 die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ erhalten hatte. Neue Zulassungen wurden nicht mehr erteilt. Damit war der Beruf des Heilpraktikers in der DDR zum Aussterben verurteilt. Beim Zusammenbruch der DDR 1989 gab es dort gerade noch 11 Heilpraktiker (Quelle Wikipedia)

 

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