Osteopathie Kosten Berlin

Wer in Berlin einen Heilpraktiker sucht wird schnell feststellen, dass diese ganz unterschiedliche Preise für ihre angebotenen Behandlungen angeben. Das liegt zum einen an den unterschiedlichen Therapiemethoden, die unter anderem von Osteopathie über Chiroprakik zur Homöopahie und Akupunktur reichen. Zum anderen liegt es aber auch daran, dass es jedem Heilpraktiker zusteht, sein Honorar frei mit dem Patienten fest zu legen.

Heilpraktikergesetz und Gebührenordnung für Heilpraktiker

Während das Heilpraktikergesetz ausschließlich die Erteilung einer uneingeschränkten Tätigkeitserlaubnis in der Heilkunde regelt, ohne die Voraussetzung zum Arztberuf erfüllen zu müssen (Wikipedia), regelt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (kurz GebüH) die Abrechnung. Das heißt, die Frage wie durch den Heilpraktiker abgerechnet wird, erfolgt anhand des Gebührenverzeichnisses.

Behandlungsvertrag

Ausgangspunkt für diese Abrechnung ist jedoch der zu Beginn zwischen dem Patienten und Heilpraktiker abgeschlossenen Behandlungsvertag, in dem der Patient sich zur Zahlung der frei vereinbarten Summe bereit erklärt und der Heilpraktiker zur Erbringung seiner therapeutischen Leistung. Wichtig ist, dass dies kein Heilversprechen darstellt. Der Heilpraktiker verspricht keinen Erfolg seiner Heilmethode, genausowenig wie der Arzt einen Erfolg seiner ärztlichen Behandlung verspricht. Er verspricht jedoch seine von ihm angebotene therpeutische Leistung, die zum Beispiel in der Osteopathie, der Chiropraktik, der Homöopathie oder in der Akupunktur liegen kann.

Osteopathie: Kostenübernahme durch privaten Krankenversicherungen

Osteopathie Kosten Berlin Bild Euroscheine

Der zwischen dem Patienten und Therapeuten vereinbarter Honorarrahmen stellt allerdings keine Aussage darüber dar, in welchem Umfange Leistungen von privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Die Behandlungskosten für Heilpraktiker sind bei Bundesbeamten überwiegend beihilfefähig und werden ansonsten von privaten Krankenversicherungen übernommen, sofern der abgeschlossene Tarif das vorsieht. Seit einigen Jahren besteht für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, über private Zusatzversicherungen eine Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen zu versichern, so wie es für Zahnersatz und andere Sonderleistungen üblich ist (Quelle Wikipedia).

Osteopathie: Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen

Seit ca. 2013 hat die Techniker Krankenkasse als erste gesetzliche Krankenkasse begonnen, osteopathische Behandlungen zu bezuschussen. Fast alle anderen gesetzlichen Krankenkassen sind ihr gefolgt. Eine gute Übersicht darüber, welche Krankenkasse, wie viel und unter welchen Voraussetzungen erstattet, ist unter: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen zu sehen. Dies stellt eine freiwillige Leistung der Krankenkasse dar, das darin zu sehen ist, dass 2015 die Zuschüsse für osteopathische Behandlungen von der Techniker Krankenkasse teilweise reduziert worden sind.

Osteopathie immer beliebter

Dass die gesetzlichen Krankenkassen Osteopathie bezuschussen ist unter anderem ein Ausdruck dafür, dass Osteopathie immer beliebter wird. Unabhängig von der von Seiten der Ärzteschaft stereotyp vorgebrachten Kritik in Form von fehlender Wissenschaftlichkeit und damit einhergehender Gefahr für die Patienten, finden immer mehr Patienten bei akuten und chronischen Schmerzen und Beschwerden aller Art den Weg in die osteopathische Praxis. Durch den ganzheitlichen Ansatz und durch die Suche nach der Ursache der Beschwerden fühlen sich die Patienten aufgehoben und verstanden und übernehmen wieder selbst die Verantwortung für ihre Gesundheit.

 

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